DGAP-Adhoc: CONSUS Real Estate AG: Neufassung des Wandlungsmechanismus in den Bedingungen der EUR 200.000.000 4,00 % Schuldverschreibungen fällig 2022 zur Anpassung an marktübliche Wandlungsprozesse
DGAP-Ad-hoc: CONSUS Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe
CONSUS Real Estate AG: Neufassung des Wandlungsmechanismus in den Bedingungen der EUR 200.000.000 4,00 % Schuldverschreibungen fällig 2022 zur Anpassung an marktübliche Wandlungsprozesse
12.09.2019 / 08:24 CET/CEST
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Consus Real Estate AG: Neufassung des Wandlungsmechanismus in den Bedingungen der EUR 200.000.000 4,00 % Schuldverschreibungen fällig 2022 zur Anpassung an marktübliche Wandlungsprozesse
Gläubigerversammlung soll Änderung der Bedingungen beschließen
Wandlungsmechanismus soll zur Anpassung an marktübliche Wandlungsprozesse neu gefasst werden
Künftig Unterlegung durch bedingtes Kapital
Wirtschaftlicher Inhalt der Schuldverschreibungen (insbesondere Nennbetrag, Laufzeit, Coupon, Konditionen für den Wandlungsfall einschl. Möglichkeit zum Barausgleich) bleibt unverändert
Berlin, 12. September 2019: Der Vorstand der Consus Real Estate AG (die Gesellschaft) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, den Inhabern der EUR 200.000.000 4,00 % Schuldverschreibungen fällig 2022 (die Schuldverschreibungen) eine Änderung der Bedingungen der Schuldverschreibungen vorzuschlagen, über die im Wege einer Gläubigerabstimmung ohne Versammlung Beschluss gefasst werden soll.
Die Bedingungen sehen aktuell vor, dass die Gläubiger von ihnen gehaltene Schuldverschreibungen im Rahmen eines Wandlungsersuchens der Gesellschaft als Sacheinlage andienen können und die Gesellschaft dann entscheidet, ob sie das Angebot annimmt, eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchführt und Aktien der Gesellschaft liefert oder einen Geldbetrag leistet.
Zur Anpassung an marktübliche Wandlungsprozesse soll der Wandlungsmechanismus neu gefasst werden. Insbesondere sollen die Schuldverschreibungen künftig mit bedingtem Kapital unterlegt sein.
Im Übrigen bleibt der wirtschaftliche Inhalt der Schuldverschreibungen (insbesondere Nennbetrag, Laufzeit, Coupon, Konditionen für den Wandlungsfall einschl. Möglichkeit zum Barausgleich) unverändert.
Die Gläubigerabstimmung wird entsprechend den Vorgaben der Bedingungen und des Schuldverschreibungsgesetzes durchgeführt werden. Die Aufforderung an die Gläubiger der Schuldverschreibungen zur Stimmabgabe wird in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der Abstimmungszeitraum wird voraussichtlich Mitte Oktober liegen.
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