Northern Data: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hatte der Staatsanwaltschaft Frankfurt den Verdacht angezeigt, dass es bei Northern Data möglicherweise zu einer Marktmanipulation gekommen sei. Es sollte möglicherweise unrichtige oder irreführende Angaben in der Kapitalmarktkommunikation gegeben haben.
Die Frankfurter haben sich des Falls angenommen. Man hat Vorermittlungen angestellt und das Unternehmen angehört. In der Folge ist für die Staatsanwaltschaft klar, dass es keinen Anfangsverdacht für eine Marktmanipulation gibt. Daher wird es kein Ermittlungsverfahren in der Sache geben. Die Einleitung eines solchen Verfahrens wird von der Behörde förmlich abgelehnt.