Wirecard: Braun spricht Klartext - durfte er Aktien kaufen, oder durfte er nicht? - Directors Dealings
Wirecard-Aufreger des gestrigen Tages und auch noch heute ist der 2,5 Millionen Euro schwere Kauf von Wirecard Aktien seitens der MB Beteiligungsgesellschaft mbH des Konzernchefs Markus Braun. Während der Manager mit dem „Insiderkauf” vor allem Vertrauen in das Unternehmen demonstrieren wollte, gab es an der Börse einiges Erstaunen über den Zeitpunkt des Kaufs - wir berichteten. Hintergrund ist eine 30 Tage umfassende „Closed Period” vor der Bekanntgabe von Zwischen- und Jahresabschlussberichten, in der Entscheidern börsennotierter Unternehmen zur Verhinderung der Ausnutzung von Insiderwissen der Handel mit Aktien des Unternehmens nicht gestattet ist.
Da Wirecard die Bilanz für 2019 am 18. Juni vorlegen will, gilt eigentlich (!) diese Frist. Wie immer im Recht gibt es aber nicht nur den Regelfall. Auch zur 30-tägigen „Closed Period” gibt es in der europäischen Marktmissbrauchsverordnung Ausnahmeregelungen, die allerdings an unscharf formulierte Voraussetzungen gebunden sind. Auf bereits gestern an Wirecard seitens der 4investors-Redaktion gestellte Fragen zum in diesem Zusammenhang rechtlich möglicherweise problematischen Zeitpunkt des Aktienkaufs gibt das DAX-notierte Unternehmen selbst keinen Kommentar ab.
Die Antwort von Brauns MB Beteiligungsgesellschaft mbH auf die 4investors-Anfrage dagegen lässt keinen Zweifel daran, wie der Manager den rechtlichen Rahmen seines „Insiderdeals” einschätzt: „Der Aktienkauf ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die kapitalmarktrechtlichen Vorgaben wurden uneingeschränkt eingehalten. Alle erforderlichen Informationen waren öffentlich bekannt”, kommentiert die Gesellschaft die Anfrage unserer Redaktion.
Ob das auch die Aufsichtsbehörde so sieht, bleibt abzuwarten: Mittlerweile schaut sich die Bafin das gestrige Directors Dealing von Braun mit Wirecard Aktien an. Dass die Behörde Brauns gestrigen Aktienkauf nun prüft, ist bei dem Timing des Kaufs nicht erstaunlich. Eine Prüfung des Vorgangs heißt aber nicht automatisch, dass die Behörde Verfehlungen von Braun feststellen wird. Fest steht daher bisher nur: Die „Story Wirecard” ist um ein neues Kapitel reicher geworden.