Singulus meldet Kurzarbeit für deutsche Standorte an
Singulus hat für die beiden deutschen Standorten in Kahl am Main und in Fürstenfeldbruck Kurzarbeit anmelden. Dies solle ab dem 1. April gelten. Mit der Maßnahme reagiert das Unternehmen auf die Folgen der Corona-Pandemie. Die Arbeitsabläufe an den beiden Standorten seien aufgrund der Situation derzeit nicht mehr in vollem Umfang wirtschaftlich sinnvoll, so das Unternehmen. Wie lange die Kurzarbeit anhalten soll, teilt das Unternehmen nicht mit. Auf die Abwicklung der Großaufträge und die finanzielle Prognose für 2020 habe dies zunächst keinen Einfluss.
„Die Arbeiten an den wichtigsten Kundenprojekten, im Vertrieb und im Kundenservice werden, unter anderem durch das Engagement sowie den umfangreichen, mobilen Arbeitseinsatz der zuständigen Mitarbeiter von zuhause, weiter fortgeführt”, so Singulus.
Das Management des Unternehmens verzichtet zudem auf einen Teil seiner Bezüge. Der Vorstand verzichte für drei Monate auf zwanzig Prozent der monatlichen Festgehälter, sagt Stefan Rinck, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. „Auch der Aufsichtsrat hat für sich einen gleichlautenden Beschluss gefasst”, so Rinck.