Bitcoin Group: „Wir stehen der Regelung für Kryptoverwahrer positiv gegenüber”
Die Bitcoin Group will einen Antrag auf Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäftes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen. „Der Antrag ist im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie notwendig geworden”, so das Unternehmen. Mit den neuen Regelungen, die am Jahresanfang 2020 in Kraft treten werden, wurde Kryptoverwahrgeschäft im Kundenauftrag neu als eine Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen.
Auch für die 100-prozentige Tochtergesellschaft futurum bank AG werde man eine Erlaubnis beantragen, kündigt die Bitcoin Group an.
Aus der BaFin-Erlaubnis erhofft sich das Unternehmen einen erweiterten Kundenkreis und zusätzliche Umsatzpotenziale. „Wir stehen der Regelung für Kryptoverwahrer positiv gegenüber. Sie bietet eine Reihe von Chancen, die wir entschlossen ergreifen möchten”, sagt Marco Bodewein, geschäftsführender Direktor der Bitcoin Group SE. „Einerseits schafft sie einen zuverlässigen gesetzlichen Rahmen, was für weiteres Vertrauen auf der Kundenseite sorgen wird. Andererseits öffnet die BaFin durch die Harmonisierung den Markt für weitere Player wie Banken und Finanzdienstleister. Dies kann der Verbreitung von Kryptowährungen nur zuträglich sein”, so der Manager.