Blue Cap: Aktionär klagt gegen HV-Beschlüsse
Bei Blue Cap kommt keine Ruhe in das Unternehmen. Nun habe ein Aktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die von der Hauptversammlung beschlossenen Satzungsänderungen und Aufsichtsratswahlen, teilt die Münchener Beteiligungs-Gesellschaft am Dienstag mit. Man wolle sich gegen die Klage verteidigen, kündigt Blue Cap an. Wer klagt, teilt das Unternehmen nicht mit.
Die Klage richte sich unter anderem gegen die Wahlen von Michel Galeazzi und Thorsten Grenz in den Aufsichtsrat, ebenso auf drei Tagesordnungspunkte in Zusammenhang mit Satzungsänderungen für den Aufsichtsrat. Zum einen gegen die Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung bezüglich Vergrößerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder, zum anderen gegen die Änderung von § 9 Abs. 5 der Satzung bezüglich Stimmentscheid des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie drittens gegen die Änderung von § 16 Abs. 4 der Satzung bezüglich Mehrheitserfordernis zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.