Gerry Weber: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet
Bei Gerry Weber geht das Insolvenzverfahren voran. Das zuständige Bielefelder Gericht hat nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung angeordnet, meldet das Unternehmen am Montag. Den Antrag hierauf hatte das Unternehmen Ende Januar dieses Jahres gestellt, nachdem Verhandlungen um eine Finanzierung gescheitert waren - wir berichteten. „Zum Sachwalter des Verfahrens hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt, der bereits als vorläufiger Sachwalter tätig war”, so Gerry Weber. Im Rahmen der Eigenverwaltung bleiben die Vorstände der Gesellschaft in ihren Funktionen weiter tätig.
Der operative Geschäftsbetrieb laufe weite, meldet der Modekonzern zudem - dessen Finanzierung sei bis in das Jahr 2020 gesichert.
Darüber hinaus steht für die Aktie von Gerry Weber ein Segmentwechsel an. Bisher im Prime Standard der Frankfurter Börse notiert, soll der Anteilschein in den weniger stark regulierten General Standard wechseln.