EZB: Verfassungsgericht gibt grünes Licht
Das Anleiheprogramm der EZB verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Morgen entschieden. Entsprechende Klagen gegen das Programm werden zurückgewiesen. Zuvor hatte schon der Europäische Gerichtshof grünes Licht für das Programm gegeben.
Allerdings gibt es vom Verfassungsgericht mehrere Auflagen für das Programm. So muss das Volumen begrenzt sein, Käufe dürfen nicht angekündigt werden. Auch dürfen nur Anleihen von Staaten erworben werden, die sich selber auch am Markt finanzieren können.