DGAP-News: BUWOG AG: Vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der BUWOG AG (ISIN: AT0000A1NQH2)
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BUWOG AG: Vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der BUWOG AG (ISIN: AT0000A1NQH2)
11.07.2018 / 08:22
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Wien, 11. Juli 2018BUWOG AG: Vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der BUWOG AG (ISIN: AT0000A1NQH2)
Die BUWOG AG, FN 349794d, erklärt hiermit, die Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der BUWOG AG (ISIN: AT0000A1NQH2) gemäß § 5 (d) der Emissionsbedingungen vorzeitig zu kündigen und zu ihrem Nennbetrag zurückzuzahlen. Die Kündigung erfolgt mit Wirkung zum 10. August 2018; dieser Tag ist zugleich Wahl-Rückzahlungstag.
Der Wandlungszeitraum gemäß § 8 (a)(iv) der Emissionsbedingungen endet mit Ablauf des 6. August 2018. Soweit die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihr Wandlungsrecht nicht bis zum Ablauf des 6. August 2018 ausüben, werden die Wandelschuldverschreibungen am 10. August 2018 (Wahl-Rückzahlungstag) zum Nennbetrag zurückgezahlt.
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