DGAP-Adhoc: Deutsche Telekom AG: T-Mobile, US Inc. und Sprint Corp. wollen im Wege eines Aktientausches fusionieren
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss
Deutsche Telekom AG: T-Mobile, US Inc. und Sprint Corp. wollen im Wege eines Aktientausches fusionieren
29.04.2018 / 18:19 CET/CEST
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T-Mobile US, Inc. und Sprint Corp. wollen im Wege eines Aktientausches fusionieren
T-Mobile US, Inc., ein börsennotiertes Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, und Sprint Corp., ein börsennotiertes Tochterunternehmen der Softbank Group Corp., haben, gemeinsam mit ihren Mehrheitsaktionären Deutsche Telekom AG und Softbank Corp., eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, um die beiden Gesellschaften zu einem größeren Unternehmen zusammen zu führen. Ein entsprechendes rechtsverbindliches sogenanntes "Business Combination Agreement" haben die Unternehmen heute vereinbart.
Es ist vorgesehen, dass T-Mobile US alle Sprint-Anteile übernimmt. Für jeweils 9,75 Sprint-Anteile erhalten deren Aktionäre im Gegenzug eine neue Aktie der T-Mobile US ohne bare Zuzahlung.
In der Folge steigt die Zahl der ausgegebenen T-Mobile US-Aktien von rund 865 Millionen um ca. 426 Millionen auf rund 1,29 Milliarden Aktien (berechnet auf Basis vollständiger Verwässerung).
Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt notwendiger behördlicher Genehmigungen (unter anderem US-Justizministerium, FCC, Sicherheitsbehörden), und der Zustimmung der Aktionäre von T-Mobile US und Sprint sowie weiteren Vollzugs-Bedingungen.
Nach Abschluss der Transaktion hält die Deutsche Telekom rund 42 Prozent der T-Mobile US-Aktien, rund 27 Prozent hält Softbank und rund 31 Prozent halten freie Aktionäre. Softbank und die Deutsche Telekom werden eine Stimmrechtsvereinbarung schließen, die der Deutschen Telekom Zugriff auf die Stimmrechte der T-Mobile US Aktien von Softbank sichert.
Die Deutsche Telekom wird nach dem Zusammenschluss 9 von 14 Mitgliedern des Board of Directors der T-Mobile US festlegen können, darunter mindestens zwei unabhängige Vertreter. Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom, soll auch künftig Chairman of the Board von T-Mobile US sein. Ebenfalls als Board-Mitglied und als Chief Executive Officer des Unternehmens vorgesehen ist John Legere, der T-Mobile US bereits heute leitet.
Durch diese Verteilung der Anteile der T-Mobile US und die klaren Regelungen zur Unternehmensführung kann die Deutsche Telekom T-Mobile US auch künftig vollkonsolidieren.
Für die dann größere T-Mobile US werden als Folge des Zusammenschlusses Kosten- und Investitions-Synergien im Barwert von rund 43 Milliarden US-Dollar (nach Integrationskosten) erwartet. Die Integrationskosten werden mit rund 15 Milliarden Dollar geplant. Die Synergien sollen nach Ablauf von drei Jahren nach Wirksamwerden des Zusammenschlusses erstmals die Integrationskosten überschreiten.
Die Transaktion hat keine Auswirkungen auf die Prognose der Deutschen Telekom für die Entwicklung des Konzerns im laufenden Geschäftsjahr 2018. Die Aussage zur Dividendenpolitik der Deutschen Telekom für das Geschäftsjahr 2018 bleibt ebenfalls unverändert.
Die Relation der Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bereinigten EBITDA der Deutschen Telekom wird durch die Transaktion voraussichtlich den Zielkorridor von 2,0 bis 2,5 übersteigen. Durch starke Cash-Flow-Generierung der T-Mobile US in den kommenden Jahren soll das Verhältnis jedoch bereits 2021 wieder innerhalb des Korridors liegen.
Diese Planungen für die Deutsche Telekom basieren auf den aktuellen Bilanzierungsstandards (ohne Berücksichtigung von IFRS 16) und sind rein kalkulatorisch bezogen auf den Zeitpunkt Jahresende 2018. T-Mobile US und Sprint erwarten das Wirksamwerden der Transaktion im ersten Halbjahr 2019.
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Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, bereinigtes EBITDA, bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, bereinigte EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), Free Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde. Weitere Informationen zu alternativen Leistungskennzahlen finden sich im Kapitel 'Konzernsteuerung', Seite 38 ff. des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie auf der Website der Deutschen Telekom (www.telekom.com/alternative-Leistungskennzahl) unter 'Investor Relations'.
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