Singulus Technologies: Zweite Runde ist notwendig
Die heutige erste Gläubigerversammlung von Singulus Technologies war nicht beschlussfähig. Das notwendige Quorum von 50 Prozent der Anleihegläubiger wurde nicht erreicht. Das deutete sich schon in den vergangenen Tagen aufgrund der Anmeldezahlen an. Daher wird eine zweite Gläubigerversammlung notwendig. Diese ist für den 15. Februar in Frankfurt geplant. Bei dieser Versammlung liegt das Quorum bei 25 Prozent.
Auf der Versammlung wird der Vorstand über den Stand der Geschäftsentwicklung berichten. Im Fokus stehen wird das Restrukturierungskonzept. Auch wird es Informationen zu den vorläufigen Zahlen 2015 geben.