Incity Immobilien bilanziert zukünftig nach Handelsgesetzbuch
Incity Immobilien hat einen Wechsel der genutzten Bilanzierungsstandard beschlossen. Man wolle „beginnend ab dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015“ die Bilanz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellen, kündigt das Entry Standard notierte Unternehmen am Freitag an.
Das Management macht „Kostensenkungspotentiale“ als Grundlage für die Entscheidung geltend. Man sei „davon überzeugt, dass der Konzernabschluss der InCity Immobilien AG durch den Wechsel nicht an Aussagekraft verlieren wird“, so die Frankfurter.