Ekotechnika: Zweite Gläubigerabstimmung notwendig
Vom 30. März bis zum 2. April sollten die Gläubiger der Ekotechnika-Anleihe über eine Restrukturierung der Gesellschaft, die letztlich zum Börsengang führen soll, abstimmen. Die notwendige Teilnahme von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen wird jedoch klar verfehlt. Weniger als 6 Prozent nahmen an der Abstimmung teil. Daher wird eine zweite Gläubigerabstimmung notwendig. Diese soll im Rahmen einer Präsenzveranstaltung erfolgen. Geplant ist diese für den 6. Mai in Walldorf. Vorher, vermutlich Mitte April, soll ein Sanierungsgutachten fertig sein.
Mehr zu den Problemen und Plänen von Ekotechnika lesen Sie in unserem Newsbereich.