Deutsche Telekom: Schlappe vor Gericht
Die deutsche Telekom hat bei ihren Plänen zur Neufassung der Surfgeschwindigkeiten bei Flatrate-Verträgen vor dem landgericht Köln eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Richter haben die Vertragsklauseln, die eine Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeiten bei Überschreiten eines Limits ermöglichen, für ungültig erklärt. Gegen die Einführung der Klauseln hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt und Recht bekommen. Das Ende der „Drosselkom“ ist damit aber nicht besiegelt: Das Urteil ist nicht endgültig, eine Berufung ist möglich, in die die Telekom trotz aller Proteste gegen die Maßnahme ziehen dürfte.
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