EV Digital Invest stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung

Die EV Digital Invest AG wird beim Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen. Der Schritt wurde nach Unternehmensangaben notwendig, weil eine zugesagte Auszahlung aus einem Darlehensvertrag durch die Mehrheitsaktionärin, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, kurzfristig verweigert wurde.
Laut EV Digital Invest waren die Mittel zur Begleichung einer außerordentlichen Verbindlichkeit vorgesehen. „Ohne diese unabsehbare Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht nötig gewesen”, so EV Digital Invest am Freitag.
„Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft”, so EV Digital Invest weiter. Es sei in der Kürze der verbleibenden Zeit keine Lösung erzielt worden.