BayWa - StaRUG-Restrukturierungsplan: Grünes Licht vom Gericht

Die BayWa AG hat am Freitag mitgeteilt, dass das Amtsgericht München den Restrukturierungsplan des Unternehmens offiziell bestätigt hat. Damit ist ein weiterer Schritt im laufenden Sanierungsprozess abgeschlossen. Nach Angaben der BayWa AG wird die Umsetzung des Plans unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft beginnen.
Die gerichtliche Zustimmung folgte auf die Annahme des Plans durch die Gläubigermehrheit beim Erörterungstermin am 15. Mai 2025. Darin haben unter anderem die Gläubiger des Landwirtschafts-Unternehmens einer Verlängerung der unterschiedlichen Kredite bis Ende 2028 zugestimmt. Zudem soll zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, an der alle Aktionär von BayWa Bezugsrechte erhalten sollen.
„Das im Rahmen des StaRUG umzusetzende Finanzierungskonzept sieht keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger und auch keine Kapitalherabsetzung auf Aktionärsseite vor. Damit unterscheidet sich der „StaRUG-light“- Ansatz der BayWa von anderen prominenten StaRUG-Fällen”, so BayWa im Mai nach Annahme des Plans durch die Gläubigermehrheit.
Die BayWa Aktie (WKN: 519406, ISIN: DE0005194062, Chart, News) notiert bei 8,33 Euro mit 0,24 Prozent im Minus.