Bayer - Glyphosat: Supreme-Court-Prüfung im Fall Durnell beantragt

Bayer hat beim US Supreme Court die Überprüfung des Falls Durnell beantragt, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Die Tochtergesellschaft Monsanto sieht im aktuellen Glyphosat-Verfahren widersprüchliche Urteile verschiedener Berufungsgerichte. Bayer verweist insbesondere auf das Bundesgesetz FIFRA, das nach Unternehmensangaben eine Krebswarnung auf Roundup-Produkten ausschließt und einheitliche Produktkennzeichnungen vorschreibt.
Im Fall Durnell hatte eine Jury in Missouri dem Kläger 1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen. Das Urteil beruhte auf der Annahme, dass Missouri eine solche Warnung verlange. Laut Bayer steht dies im Widerspruch zu den Vorgaben der US-Umweltbehörde EPA, die Roundup als nicht krebserregend einstuft. Während der Third Circuit im Fall Schaffner die Klage abwies, kamen andere Gerichte zu gegenteiligen Ergebnissen.
„Im Antrag wird erläutert, dass die Gerichte in den Fällen Hardeman, Carson und Durnell zu falschen Ergebnissen gekommen sind, weil sie die Richtlinien der EPA ignorierten, die eine Vorabgenehmigung der Behörde für Produktlabel-Änderungen erfordern, insbesondere wenn es um Gesundheitswarnungen geht“, so Bayer zur Begründung des Antrags.
Bayer argumentiert, nur der Supreme Court könne nun Rechtsklarheit schaffen und die künftige Vermarktung glyphosathaltiger Produkte absichern.
Die Bayer Aktie (WKN: BAY001, ISIN: DE000BAY0017, Chart, News) hat den Handel am Freitag im infolge der US-Zollankündigungen extrem schwachen Marktumfeld bei 20,095 Euro mit 5,5 Prozent im Minus beendet.