Huber Automotive: Gläubiger müssen wieder abstimmen
Im Mai 2024 hat Huber Automotive die Bedingungen einer 2019 begebenen Anleihe verändert. Die Laufzeit der Anleihe wurde bis 2027 verlängert, die jährlichen Zinsen wurden von 6,0 Prozent auf 7,5 Prozent erhöht.
Doch dies reicht nicht, um erfolgreich zu sein. Käufer sind bei Elektrofahrzeugen weiter zurückhaltend, der Umsatz ist zuletzt um rund 58 Prozent gesunken. Das Unternehmen ist nicht profitabel und benötigt externe Finanzmittel.
Daher werden die Gläubiger der Anleihe, die ein Maximalvolumen von 25 Millionen Euro hat, erneut gebeten, weitreichenden Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen.
Dieses Mal soll es einen Zinsaufschub bis Endfälligkeit geben. Die Gläubiger sollen auf 50 Prozent der Ansprüche auf Rückzahlung verzichten. Allerdings gibt es gleichzeitig einen Besserungsschein bis 50 Prozent, wenn die Ertragslage in den Folgejahren wieder positiv ist.
Eine Abstimmung ohne Versammlung soll vom 7. April bis zum 9. April erfolgen. Dabei liegt das Quorum bei 50 Prozent. Sollte dieses nicht erreicht werden, wäre eine zweite Abstimmung mit einem Quorum von 25 Prozent notwendig.
Der Mehrheitseigentümer ist, wenn die Anleihegläubiger den Vorschlägen zustimmen, zu einer Schuldübernahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 5 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro bereit. Dazu gibt es ein langfristiges, zinsfreies Darlehen. Bei weiteren Verlust verpflichtet er sich über den Rangrücktritt hinaus einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein für seine Darlehensansprüche auszusprechen.
Um neue Liquidität zu bekommen, kann es zu einem Verkauf von Projekten kommen. Auch ist möglich, dass ein Investor einsteigt.
