Mynaric plant StaRUG-Verfahren: Aktionären droht der Totalverlust

Mynaric verlängert nach eigenen Angaben die Fälligkeit von drei Überbrückungsdarlehen über 21,5 Millionen US-Dollar bis zum 7. Februar 2025. Die Darlehensgeber, Fonds einer US-Investmentgesellschaft, stellten diese Mittel im vierten Quartal 2024 bereit. Parallel führt Mynaric Verhandlungen über ein viertes Überbrückungsdarlehen und ein separates Restrukturierungsdarlehen.
Für Aktionäre des Unternehmens hat dies potenziell weitere einschneidende Folgen, nachdem der Aktienkurs von Mynaric seit 2023 bereits kräftig unter die räder gekommen war: Mynarics Vorstand erwartet, dass man in Kürze die Eröffnung eines StaRUG-Verfahrens beim Amtsgericht München beantragen wird. Aktuell verfügt die Gesellschaft über Barmittel in Höhe von 8,4 Millionen Euro zur Deckung laufender Kosten. Alternative Finanzierungsquellen sieht Mynaric derzeit nicht.
Das geplante StaRUG-Verfahren könnte dem Unternehmen zwar eine umfassende finanzielle Restrukturierung ermöglichen, für die Aktionäre aber den Totalverlust einleiten. Sollte das Verfahren eingeleitet werden, könnte es eine Herabsetzung des Grundkapitals auf Null und eine anschließende Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre umfassen. Damit droht den Aktionären der vollständige Verlust ihrer Investitionen.
Die Restrukturierungsdarlehen sollen den laufenden Betrieb sichern, bis das StaRUG-Verfahren abgeschlossen ist. Die endgültige Finanzierungssumme wird noch geprüft, soll aber höher ausfallen als die bisherigen Darlehen. Voraussetzung für die Mittelbereitstellung ist der erfolgreiche Abschluss des Restrukturierungsprozesses.