BayWa nutzt StaRUG - im Gegensatz zu Varta aber mit Bezugsrechten für Aktionäre

Die BayWa AG hat beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) angezeigt. Ziel sei die rechtssichere Umsetzung eines Finanzierungskonzepts, das bis 2027 läuft, so das Münchener Agrar-Unternehmen am Freitag. Die Gesellschaft hat sich nach eigenen Angaben mit fast allen Finanzierungspartnern auf eine langfristige Sanierungsvereinbarung geeinigt. Da einzelne Gläubiger nicht zugestimmt haben, solle nun das StaRUG-Verfahren genutzt werden, um eine Gesamtlösung durchzusetzen.
Die Einigung mit den Großaktionären und den meisten Finanzierungspartnern stellt sicher, so BayWa, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Umsetzung erreicht werden. Der rechtsverbindliche Abschluss der Sanierungsvereinbarung und die Neuordnung der Finanzierung werden bis spätestens April 2025 erwartet. Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens sei gesichert, heißt es zudem vonseiten des Unternehmens.
Als Teil des Restrukturierungskonzepts plant BayWa eine Barkapitalerhöhung in Höhe von 150 Millionen Euro. Im Gegensatz zu anderen StaRUG-Fällen wie zuletzt Varta soll diese aber mit Bezugsrechten für bestehende Aktionäre durchgeführt werden. Aktionäre erhalten damit die Möglichkeit, neue Aktien von BayWa zu zeichnen. Eine Kapitalherabsetzung oder andere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen seien laut BayWa nicht vorgesehen - auch dies ein Unterschied zu anderen jüngsten StaRUG-Fällen.
Aufgrund des laufenden Verfahrens wird sich die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2024 voraussichtlich verzögern. Auch die Hauptversammlung, die ursprünglich für den 27. Mai 2025 geplant war, könnte verschoben werden.
Die BayWa Aktie (WKN: 519406, ISIN: DE0005194062, Chart, News) notiert im Tradegate-Handel bei 7,97 Euro mit 18,26 Prozent im Minus.