Commerzbank: Kapitalanforderungen der EZB bleiben stabil
Die Europäische Zentralbank hat die Kapitalanforderungen an die Commerzbank für 2025 im Rahmen des SREP-Verfahrens festgelegt. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) bleibt bei 2,25 Prozent, von denen mindestens 1,27 Prozent mit hartem Kernkapital abgedeckt sein müssen. Die regulatorische MDA-Schwelle liegt pro forma bei 10,31 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Zum 30. September 2024 wies die Commerzbank eine CET-1-Quote von 14,82 Prozent aus, die deutlich über der MDA-Schwelle liegt.
CEO Bettina Orlopp betonte den komfortablen Spielraum der Bank, um geplante Kapitalrückgaben konsequent umzusetzen. Die Anforderung für die Leverage Ratio bleibt unverändert bei 0,1 Prozent, während die Commerzbank eine Leverage Ratio von 4,4 Prozent aufweist. Der neue SREP-Beschluss tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und bestätigt die solide Kapitalbasis des Instituts.
Die Europäische Zentralbank legt im SREP-Verfahren jährlich fest, welche Kapitalvorgaben Banken erfüllen müssen, um Risiken und Systemstabilität abzusichern. Für die Commerzbank bleiben diese Anforderungen für 2025 stabil. Die CET-1-Quote von 14,82 Prozent zeigt, dass die Bank weit über den Mindestvorgaben liegt, was ihr Handlungsspielraum verschafft. Diese regulatorischen Vorgaben gelten als zentral für das Risikomanagement und die Fähigkeit der Bank, auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben.
Die Commerzbank Aktie (WKN: CBK100, ISIN: DE000CBK1001, Chart, News) notiert im Tradegate-Handel bei 15,115 Euro mit 0,46 Prozent im Minus.