Kapitalmarkt KMU warnt vor drastischen Folgen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes für kleinere Unternehmen
Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (Anlegerschutzverbesserungsgesetz – AnlVerG) veröffentlicht. Der Verband begrüßt die generelle Intention des Gesetzes, den Anlegerschutz zu stärken, weist jedoch auf erhebliche negative Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) hin, die der Entwurf in seiner aktuellen Form mit sich bringen würde.
Vorgesehene Regelung erschwert Kapitalmarktfinanzierung für KMUs
Besonders kritisch sieht der Interessenverband die geplanten Änderungen des § 4 Abs. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG), welche es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermöglichen würde, bei „Anhaltspunkten“ für Anlegerschutzbedenken das Gestattungsverfahren für Wertpapierinformationsblätter (WIB) für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen. Dies führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da die Begriffe „Anhaltspunkte“ und „Anlegerschutzbedenken“ unbestimmt und für die Praxis untauglich seien. „Für kleinere KMUs, die auf schnelle und kostengünstige Kapitalmarktfinanzierungen angewiesen sind, wäre diese Regelung katastrophal“, betont Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbands. Das WIB-Verfahren hat sich als wichtige Option für kapitalmarktorientierte KMUs etabliert, um erste Erfahrungen am Kapitalmarkt zu sammeln und notwendige Finanzierungsschritte ohne große regulatorische Hürden zu unternehmen.
Einschränkung von Finanzierungsmöglichkeiten trifft KMUs besonders hart
Die Kosten und der zeitliche Aufwand, die mit der Erstellung eines vollständigen Wertpapier- oder EU-Wachstumsprospekts verbunden sind, übersteigen bei weitem die Möglichkeiten vieler KMUs. „Die geplanten Regelungen laufen der Zielsetzung, den deutschen Mittelstand und die Kapitalmarktfinanzierung zu stärken, klar entgegen“, so Wegerich weiter. Ein solcher Schritt würde KMUs vor die Entscheidung stellen, entweder den kostenintensiven Weg eines Prospekts zu gehen oder ganz auf die Kapitalmarktfinanzierung zu verzichten – beides führt letztlich zu einer weiteren Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher KMUs auf nationaler und europäischer Ebene.
Forderung nach Anpassung des Gesetzesentwurfs
Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. fordert daher die ersatzlose Streichung des geplanten § 4 Abs. 10 WpPG. „Wir benötigen dringend verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen, die es KMUs ermöglichen, sich am Kapitalmarkt zu finanzieren, ohne durch unnötige Rechtsunsicherheiten abgeschreckt zu werden“, erklärt Wegerich. „Nur so können wir sicherstellen, dass KMUs auch in Zukunft Zugang zu effizienten Finanzierungsmöglichkeiten haben, um als Innovationsmotoren der deutschen Wirtschaft erfolgreich zu agieren.“
Der Interessenverband steht für den weiteren Dialog zur Verfügung und appelliert an die politischen Parteien, die geplanten Regelungen im Sinne der Stärkung des deutschen Kapitalmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen im Zuge der im Frühjahr 2025 anstehenden Koalitionsverhandlungen zu überdenken.
Disclaimer: Der Text ist eine Kolumne des Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.. Der Inhalt der Kolumne wird von 4investors nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der 4investors-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von 4investors ausdrücklich ausgeschlossen!