Gubor muss Anleihe-Zeichnungsfrist verlängern
Der Schokoladenhersteller Gubor kommt bei der Platzierung seiner Anleihe nicht wie geplant voran. Das Unternehmen aus Dettingen unter Teck verlängert die Zeichnungsfrist für seine in der Emission befindliche Gubor Anleihe 2024/2029 um sieben Tage.
„Das Öffentliche Angebot über die Webseite der Emittentin endet somit am 2. Dezember 2024 (12:00 Uhr), das Öffentliche Angebot der Zeichnungsfunktionalität am 4. Dezember 2024 (12:00 Uhr)”, so Gubor am Montag. Die Anleihe soll nun am 9.Dezember begeben werden und ab diesem Tag auch an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein.
Im Vorfeld der Fristverlängerung hat man die Anleihebedingungen um ein neues Treuhändermodell angepasst - „auf Basis des Feedbacks aus Investorengesprächen”, so Gubor.
„Das neue Treuhändermodell zielt darauf ab, Investoren ein hohes Maß an Sicherheit für den Übergangsprozess, in welchem die Prolongation von Betriebsmittelkrediten geregelt werden soll, in Bezug auf die Verwendung des Emissionserlöses zu bieten”, so Gubor am Montag in einer Mitteilung. Details hierzu hat die Gesellschaft zudem in einem Nachtrag zum Wertpapierprospekt veröffentlicht.