fox e-mobility AG: Nachlassstundung und Abschreibungen
Auf einen Blick zur Fox e-mobility AG:
Schweizer Tochtergesellschaft erhält Gläubigerschutz bis 14. Februar 2025.
Nachlassstundung soll Vermögen sichern und Sanierung ermöglichen.
Operatives Geschäft und Fahrzeugentwicklung bleiben unberührt.
Erhebliche Abschreibungen von über 50 Prozent des Beteiligungswerts geplant.
Die fox e-mobility AG hat für ihre Schweizer Tochtergesellschaft Fox Automotive Switzerland AG eine provisorische Nachlassstundung erhalten, die zunächst bis zum 14. Februar 2025 Gläubigerschutz gewährt. Diese Maßnahme solle das Vermögen der Tochtergesellschaft, insbesondere Patente und Konstruktionsdaten des MIA-Fahrzeugs, sichern, so der Elektrofahrzeugbauer.
Die Stundung sei notwendig, nachdem die fox e-mobility AG die Liquiditätsunterstützung aufgrund eines anhaltenden Zahlungsausfalls des US-/koreanischen Investors aussetzen musste, so fox e-mobility.
Das operative Geschäft und die Fahrzeugentwicklung der Tochtergesellschaft sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Wegen der Nachlassstundung erfolge jedoch eine bilanzielle Abschreibung des Beteiligungswerts, die voraussichtlich über 50 Prozent des aktuellen Buchwerts des Grundkapitals betragen wird. Daher plant die fox e-mobility AG, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und Kapitalmaßnahmen vorzubereiten.
Die fox e-mobility Aktie (WKN: A3EX22, ISIN: DE000A3EX222, Chart, News) notierte im Handel an der Düsseldorfer Börse zuletzt bei 0,042 Euro mit 6,67 Prozent im Minus.