Ekosem-Agrar will für Anleihe-Zinszahlung von Stundungs-Recht Gebrauch machen
Ekosem-Agrar will sich eine anstehende Zinszahlung auf die Anleihe mit der ISIN DE000A1R0RZ5 stunden lassen. Man habe „beschlossen, von dem im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 30. Mai 2022 beschlossenen Recht Gebrauch zu machen, die Zahlung der am 7. Dezember 2022 fälligen Zinsansprüche der Gläubiger der ESA-Anleihe 2012/2022 in Höhe von 2,5 % für ein Jahr zu stunden”, kündigt das Agrar-Unternehmen an.
Gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung läuft derzeit noch eine Anfechtungsklage. Man habe einen Freigabeantrag gestellt und rechne spätestens Ende November mit einer Entscheidung des zuständigen OLG in Karlsruhe, so Ekosem-Agrar.
„Auch wenn die Vollziehung der Beschlüsse erst nach diesem Termin erfolgen sollte, wird eine Rückzahlung der ESA-Anleihe 2012/2022 erst nach Ablauf des Verlängerungszeitraums erfolgen und die Zinszahlung für den Zinszahlungszeitraum vom 7. Dezember 2021 bis zum 6. Dezember 2022 ausgesetzt”, kündigt die Gesellschaft zudem an.
Ekosem-Agrar ist operativ in Russland tätig, was das Unternehmen aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und der Sanktionen in Probleme bringt. Ein Transfer von Liquidität sei aktuell aufgrund der politischen Situation nicht möglich, so das Unternehmen aus Walldorf.