Singulus muss in die zweite Runde
Mitte August hat Singulus angekündigt, die Bedingungen einer bis 2026 laufenden Anleihe ändern zu wollen. Das Papier hat ein Volumen von 12 Millionen Euro und wird jährlich mit 4,5 Prozent verzinst. Aktuell notiert die Anleihe bei 48,0 Prozent.
Laut den modifizierten Bedingungen kann Singulus beispielsweise jederzeit Avalkredite von bis zu 75 Millionen Euro (alt: 50 Millionen Euro) aufnehmen. Fall der Gemeinsame Vertreter zustimmt, ist auch ein Kredit über bis zu 90 Millionen Euro (alt: 65 Millionen Euro) möglich. Das erhöht die Flexibilität von Singulus. Es gibt ferner einen Verzicht auf gewisse Kündigungsrechte, auch bei der Hauptzahlstelle gibt es eine Veränderung.
Die Anleihegläubiger müssen allen Veränderungen zustimmen. Dazu hat Singulus eine Abstimmung ohne Versammlung einberufen. Investoren konnten dabei vom 26. August bis zum 30. August ihre Stimme abgeben. Das notwendige Quorum lag bei 50 Prozent. Dieses Quorum ist bei der Abstimmung nicht erreicht worden, die Versammlung war daher nicht beschlussfähig. Das kommt nicht überraschend, in der ersten Runde wird das Quorum bei vielen entsprechenden Abstimmungen verfehlt.
Somit gibt es eine zweite Gläubigerversammlung mit einer entsprechenden Abstimmung. Diese findet am 20. September statt. Dort liegt das Quorum bei 25 Prozent. Dies ist meist machbar.
Wie hoch die Zustimmung der Gläubiger zu den Änderungen bei der ersten Abstimmung war, teilt Singulus nicht mit.