Ekosem-Agrar will Stundung in Anspruch nehmen
Ekosem-Agrar will eine am 1. August fällige Zinszahlung um ein Jahr verschieben. Dies betrifft eine bis 2024 laufende Anleihe. Die Gläubiger der Anleihe hatten im Mai den Weg zu diesem Schritt freigemacht.
Die Stundung erfolgt in Absprache mit dem gemeinsamen Vertreter dieser Anleihe, der e.Anleihe, sowie dem Gläubigerbeirat. Man will mit der Stundung die Entwicklung von Ekosem-Agrar stärken. Das Umfeld ist für die Gesellschaft weiter schwierig.
Dazu Vorstandschef Stefan Dürr: „Wir gehen fest davon aus, dass Zins- und Tilgungsleistungen künftig wieder möglich sein werden, sobald sich die derzeit extrem schwierige geopolitische Situation zumindest etwas beruhigt hat. Dies gilt insbesondere deshalb, weil sich unser operatives Geschäft weiterhin positiv entwickelt. In den nächsten Tagen werden wir Informationen zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2022 bekanntgeben."
Eine Privatanlegerin hat gegen die Beschlüsse der Gläubigerversammlung eine Anfechtungsklage erhoben, die von Ekosem-Agrar als „querulatorisch“ bezeichnet wird. CFO Wolfgang Bläsi sagt: „Im Hinblick auf die Anfechtungsklage werden unsere Rechtsberater einen Freigabeantrag vorbereiten und wir sind zuversichtlich, hier in kurzer Zeit eine finale positive Entscheidung zum Vollzug zu erhalten.“
Das Unternehmen hat aufgrund des Ukraine-Kriegs sowie wegen der Sanktionen gegen Russland derzeit eine Reihe von Problemen.