Singulus: Gläubiger verschaffen dem Unternehmen Luft
Singulus hat sich mit den Gläubigern zweier Kredite im Gesamtvolumen von 14 Millionen Euro auf eine Verlängerung der Frist zur vertraglich erforderlichen Vorlage der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 geeinigt. „Für beide Verträge musste aufgrund der Verschiebung des Testates die Laufzeit zur Vorlage verlängert werden”, so das Unternehmen aus Kahl am Main am Montagnachmittag.
Für eines der beiden Darlehen mit einem Volumen von 4 Millionen Euro sei die Frist bis zum 28. Oktober verlängert worden, so Singulus. Für den Betriebsmittelkredit in Höhe von 10 Millionen Euro wurde die Frist zunächst nur bis zum 23. August verlängert - aus formalen Gründen, wie Singulus mitteilt. „Der Bank ist bekannt, dass weitere Verlängerungen erforderlich werden und sie hat mitgeteilt, über diese auf Basis einer jeweils aktualisierten Prüfung der finanzwirtschaftlichen Situation der Singulus Technologies rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Frist zu entscheiden”, so das Unternehmen weiter.
Die Vorlage der Bilanz für 2020 wurde bereits mehrfach verschoben. Zuletzt hatte ein Anleihegläubiger den - mittlerweile zurückgetretenen - Gemeinsamen Vertreter der Gläubiger über die Pflichtverletzungen durch Singulus informiert und damit eine 30-Tages-Frist in Gang gesetzt. „Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt”, so Singulus (WKN: A1681X, ISIN: DE000A1681X5, Chart, News) am Montag der vergangenen Woche.
Kündigungen der Anleihe gelten nach Angaben von Singulus allerdings nur für die tatsächlich gekündigten Teilschuldverschreibungen. Diese werden zudem „nur wirksam, wenn mehr als 20% der Anleihegläubiger die von Ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen wirksam kündigen“, so das Unternehmen heute.
Die Gesellschaft will die Anleihegläubiger nun kurzfristig zu den erforderlich werdenden Gläubigerversammlungen einladen. Auf diesen sollen zum einen ein neuer Gemeinsamer Vertreter gewählt werden als auch die Anleihebedingungen geändert werden. Hierbei sollen die Gläubiger temporär über einen Zeitraum von neun Monaten auf ihre Kündigungsrechte wegen der bislang unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 verzichten.
Erste Signale hierzu gibt es bereits vom größten der Anleihegläubiger: „Dieser Anleiheinhaber hat für die rd. 26 Prozent durch ihn gehaltenen Teilschuldverschreibungen bereits schriftlich gegenüber der Gesellschaft auf eine Ausübung seiner Kündigungsrechte verzichtet und wird die Beschlussfassung aus Sicht der Gesellschaft in den Versammlungen unterstützen“, so Singulus.