Singulus: Die Nachrichten werden nicht besser - Insolvenzgefahr wächst
Das Dauerthema „Singulus Bilanz für 2020“ (!) geht in die Verlängerung: Erneut muss der Anlagenbauer aus Kahl am Main die Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 verschieben. Eigentlich sollte die seit langem überfällige Bilanz am 23. Juli vorgelegt werden. Doch daraus wird nichts.
„Der zuständige Abschlussprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, hat die Gesellschaft kurzfristig darüber informiert, dass KPMG nicht wie geplant das Testat erteilen könne“, teilt Singulus am Donnerstag mit. „Eine Erteilung des Testats mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk könne erst mit Vorliegen der erforderlichen Beschlüsse zur Änderung der Anleihebedingungen im Hinblick auf Kündigungsrechte bei den Pflichtverletzungen erfolgen“, so das Unternehmen weiter.
Nun droht ein Insolvenzantrag, wenn die Gesellschaft nicht drohende Kündigungen von Teilschuldverschreibungen und einer Betriebsmittel-Kreditlinie abwenden kann.
Zuletzt hatte ein Anleihegläubiger den - mittlerweile zurückgetretenen - Gemeinsamen Vertreter der Gläubiger über die Pflichtverletzungen durch Singulus informiert und damit eine 30-Tages-Frist in Gang gesetzt. „Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt”, so Singulus (WKN: A1681X, ISIN: DE000A1681X5, Chart, News) am Montag dieser Woche.
Kündigungen der Anleihe gelten nach Angaben von Singulus allerdings nur für die tatsächlich gekündigten Teilschuldverschreibungen. Diese werden zudem „nur wirksam, wenn mehr als 20% der Anleihegläubiger die von Ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen wirksam kündigen“, so das Unternehmen heute.
Die Gesellschaft will die Anleihegläubiger nun kurzfristig zu den erforderlich werdenden Gläubigerversammlungen einladen. Auf diesen sollen zum einen ein neuer Gemeinsamer Vertreter gewählt werden als auch die Anleihebedingungen geändert werden. Hierbei sollen die Gläubiger temporär über einen Zeitraum von neun Monaten auf ihre Kündigungsrechte wegen der bislang unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 verzichten.
Erste Signale hierzu gibt es bereits vom größten der Anleihegläubiger: „Dieser Anleiheinhaber hat für die rd. 26 Prozent durch ihn gehaltenen Teilschuldverschreibungen bereits schriftlich gegenüber der Gesellschaft auf eine Ausübung seiner Kündigungsrechte verzichtet und wird die Beschlussfassung aus Sicht der Gesellschaft in den Versammlungen unterstützen“, so Singulus.
Auch von anderer Seite drohen Probleme: So kann eine 10 Millionen Euro umfassende Betriebsmittel-Kreditlinie gekündigt werden, wenn die Bilanz nicht bis zum 23. Juli publiziert - was, siehe oben, nicht passieren wird. Singulus verhandelt nun um eine Fristverlängerung mit dem Kreditgeber.