Nordex und UKA verlängern Rahmenvertrag - Aktie mit Bezugsrechts-Abschlag
Der Windenergie-Anlagenbauer Nordex und der Windpark-Entwickler UKA arbeiten weiter zusammen. Ein Rahmenvertrag wird um zwei Jahre verlängert, meldet das Hamburger Unternehmen am Mittwoch. Das Volumen der Zusammenarbeit umfasse 80 Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 500 Megawatt, so Nordex. Finanzielle Details der Vereinbarungen nennt das Unternehmen nicht.
Erste Bestellungen von Anlagen mit 100 Megawatt Gesamtleistung seien bereits bestellt und sollen 2023 ans Netz gehen.
„In dem aktuell schwierigen Umfeld schätzen wir das partnerschaftliche Verhalten von Nordex, was derzeit leider nicht mehr selbstverständlich ist, sehr. Aufgrund der sehr guten Zusammenarbeit mit Nordex haben wir uns entschieden, diese Partnerschaft auszubauen”, sagt Gernot Gauglitz, Geschäftsführender Gesellschafter von UKA.
Die Nordex Aktie wird heute um den Bezugsrechtsabschlag bereinigt gehandelt. Aktuell notiert der Titel im XETRA-Handel bei 9,11 Euro. Heute startet zudem die Bezugsfrist der Kapitalerhöhung, die Nordex angekündigt hat und die bis zum 26. Juli laufen soll. Nordex will insgesamt 35.923.089 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag zum Bezugspreis von 5,90 Euro je Nordex Aktie (WKN: A0D655, ISIN: DE000A0D6554, Chart, News) ausgeben. Der Abschlag zum letzten Börsenkurs vor der Ankündigung vom Freitag bei 8,90 Euro im XETRA-Handel fällt deutlich aus, ebenso zur jüngsten Kapitalerhöhung, die nur von Acciona gezeichnet werden konnte.
Acciona hatte zuvor offenbar dringenden Kapitalbedarf des Hamburger Windenergie-Unternehmens durch eine Kapitalerhöhung im Volumen von 139,2 Millionen Euro zu 8,70 Euro gemildert.
Mit dem Emissionserlös aus den Kapitalerhöhungen will Nordex sich für das schwierige Marktumfeld rüsten. Man sei „davon überzeugt, dass die erhöhte Liquidität einen Schutz gegen kurzfristige, branchenspezifische Risiken darstellt und die Positionierung der Gesellschaft auch bei ihren Kunden verbessert”, heißt es vom Windenergie-Unternehmen. Konkrete Verwendungszwecke für das Geld aus der Kapitalerhöhung nennt man nicht, es werden lediglich pauschal „allgemeine Unternehmenszwecke, soweit Liquiditätsbedarf im Rahmen der Geschäftstätigkeit entsteht ” genannt.