Singulus: Gläubiger setzen Frist für Bilanzvorlage
Bei Singulus spitzt sich die Lage zu: Grund hierfür ist eine Verletzung von Pflichten aus den Bedingungen der Anleihen, die das Unternehmen ausgegeben hat. Dass die testierten Bilanzen für 2020 und 2021 bisher von Singulus nicht vorgelegt wurden (wir berichteten), könnte zu einem Kündigungsrecht für die Anleihegläubiger führen.
Einer der Anleihegläubiger habe nun den Gemeinsamen Vertreter der Gläubiger über die Pflichtverletzungen durch Singulus informiert und damit eine Frist in Gang gesetzt. Binnen 30 Tagen kann Singulus die Pflichtverletzung nun noch heilen. „Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt”, so Singulus am Montag.
Die Singulus Aktie (WKN: A1681X, ISIN: DE000A1681X5, Chart, News) notiert am späten Vormittag bei 2,31 Euro mit 6,1 Prozent im Minus. Das bisherige Tagestief ist bei 2,28 Euro notiert. Es ist der dritte Handelstag in Folge mit einem Tagestief in der Zone bei 2,27/2,30 Euro.