Hylea Group beruft zweite Gläubigerversammlung ein
Bei der Hylea Group soll die zweite Gläubigerversammlung zur Unternehmensanleihe am 27. September um 12 Uhr stattfinden. „Die Einberufung wird mit der gleichen Tagesordnung erfolgen wie die Tagesordnung, mit der die erste Gläubigerversammlung am 28. Juni 2021 abgehalten worden ist, in der aber das notwendige Teilnahmequorum nicht erreicht wurde”, kündigt das Unternehmen an.
Allerdings sollen nicht alle Punkte zur Abstimmung gestellt werden, so Hylea. „Dies gilt insbesondere für die Tagesordnungspunkte, die eine konkrete Änderung der Anleihebedingungen bzgl. Zinssatz und Laufzeit (TOP 1 und TOP 2) vorsehen”, heißt es vom Unternehmen. Der Grund: Man könne nicht gewährleisten, unter derart geänderten Anleihebedingungen die geschuldeten Zahlungen zukünftig tatsächlich leisten zu können.
„Stattdessen sollen etwa erforderliche Änderungen der Anleihebedingungen und ggf. weitere Restrukturierungsmaßnahmen mit dem in der Gläubigerversammlung zu bestellenden gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger verhandelt und abgeschlossen werden”, so Hylea.