Vedes: Fehlversuch im ersten Anlauf
Im Rahmen einer Finanzierungsrunde muss Vedes Veränderungen an den Anleihebedingungen vornehmen. So soll die bis 2022 laufende Anleihe bis 2026 verlängert werden. Darüber muss eine Gläubigerversammlung entscheiden. Dies ist im ersten Anlauf erwartungsgemäß nicht gelungen. Bei der Abstimmung ohne Versammlung wird das notwendige Quorum von 50 Prozent nicht erreicht. Dies ist nicht ungewöhnlich.
Vedes wird nun für September eine zweite Versammlung einberufen. Dabei handelt es sich um ein Präsenztreffen in Nürnberg. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Bei dieser Abstimmung liegt das Quorum bei 25 Prozent. Diese Marke ist normalerweise realisierbar.