Eyemaxx-Anleihen: Zwei von drei Hürden am „Tag der Entscheidung” genommen
Bei Eyemaxx finden heute wichtige Abstimmungen in Zusammenhang mit den Anleihen der Gesellschaft statt. Die Gläubiger der drei Anleihen des Immobilien-Unternehmens sollen über Neufassungen der Anleihe-Bedingungen abstimmen. Die wichtigsten Änderungspunkte betreffen Sonderkündigungsrechte der Anleihe-Gläubiger, wenn bei Eyemaxx bestimmte Eigenkapitalgrenzen unterschritten werden. Eine erste Abstimmung floppte, man erreichte nicht das notwendige Quorum von 50 Prozent - wir berichteten.
Für zwei der drei Anleihen liegen mittlerweile Wasserstandsmeldungen aus den jeweiligen Gläubigerversammlungen vor. Für die Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4) findet um 16 Uhr am heutigen Tag ebenfalls eine Anleihegläubigerversammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen statt.
Bei der Unternehmensanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ) der Eyemaxx Real Estate AG haben mehr als 93 Prozent der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen gestimmt, womit unter anderem die in den Anleihebedingungen vorgesehene Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern auf 15 Prozent gesenkt wird. Allerdings war es knapp: Das Mindestquorum von 25 Prozent wurde mit 25,2 Prozent gerade so übertroffen.
Auch bei der Unternehmensanleihe 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3) der Eyemaxx Real Estate AG haben die Gläubiger grünes Licht für die neuen Anleihebedingungen gegeben. „Insgesamt stimmten 99,03 Prozent der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen. Demnach ist eine Senkung der nach den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15 Prozent beschlossen worden”, so Eyemaxx am Donnerstag. Mit 28,13 Prozent des Nominalkapitals wurde das Mindestquorum von 25 Prozent hier deutlicher übertroffen.