Eyemaxx - Kapitalerhöhung erfolgreich: Alle Aktien platziert
Wichtige Nachrichten kommen vom Immobilien-Unternehmen Eyemaxx Real Estate: Das Unternehmen, das mit millionenschweren Folgen der COVID-19 Pandemie bei diversen Projekten kämpft, hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung sämtliche Aktien platzieren können. Zu einem Ausgabepreis je Eyemaxx Aktie von 3,00 Euro wurden mehr als 1,246 Millionen neue Anteilscheine platziert. Damit fließen dem Unternehmen brutto mehr als 3,7 Millionen Euro zu.
„Das Grundkapital erhöht sich damit auf 7.476.568 Euro, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien”, so Eyemaxx.
In einer eindringlichen Stellungnahme baten die Verantwortlichen von Eyemaxx Real Estate bereits gestern die Investoren von drei Anleihen darum, an der zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung von Anleihebedingungen teilzunehmen. Diese findet am 29. April in München statt.
Für die 2023 und 2024 auslaufenden Anleihen soll dabei die Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 Prozent beschlossen werden. Bisher muss Eyemaxx bei diesen Anleihen laut Bedingungen eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent ausweisen. Diese Quote erscheint beim Jahresabschluss 2020 in Gefahr zu sein. Wird sie gerissen, könnten Investoren unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht haben. Noch ist der Jahresabschluss 2020 nicht publiziert. Er wurde zuletzt Ende März verschoben und soll nun im Mai veröffentlicht werden.
Bei der zweiten Gläubigerversammlung muss ein Quorum von jeweils 25 Prozent der ausstehenden Anleihen erreicht werden, bei der ersten Versammlung lag das Quorum bei 50 Prozent. Zudem muss 75 Prozent des teilnehmenden Kapitals den Veränderungen zustimmen.
Auch das Erreichen des reduzierten Quorums ist kein Selbstläufer. In der ersten Abstimmung lag das Quorum für die 2023 auslaufende Anleihe bei 25,89 Prozent. Für die Anleihe 2024 betrug es 20,24 Prozent.
Wie wichtig die Abstimmung für Eyemaxx ist, macht auch ein weiterer Punkt deutlich. Eyemaxx wird den Gläubigern entstehende Bankkosten vor allem in Bezug auf die Ausstellung eines erforderlichen Sperrvermerkes in Höhe von bis zu 50 Euro vergüten. Solch ein Vorgehen ist nicht unbedingt üblich.