Eyemaxx Anleihen: Unsicherheit wächst - Deutlicher Appell an Gläubiger
In einer eindringlichen Stellungnahme bitten die Verantwortlichen von Eyemaxx Real Estate die Investoren von drei Anleihen darum, an der zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung von Anleihebedingungen teilzunehmen. Diese findet am 29. April in München statt.
Für die 2023 und 2024 auslaufenden Anleihen soll dabei die Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 Prozent beschlossen werden. Bisher muss Eyemaxx bei diesen Anleihen laut Bedingungen eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent ausweisen. Diese Quote erscheint beim Jahresabschluss 2020 in Gefahr zu sein. Wird sie gerissen, könnten Investoren unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht haben. Noch ist der Jahresabschluss 2020 nicht publiziert. Er wurde zuletzt Ende März verschoben und soll nun im Mai veröffentlicht werden.
Bei der zweiten Gläubigerversammlung muss ein Quorum von jeweils 25 Prozent der ausstehenden Anleihen erreicht werden, bei der ersten Versammlung lag das Quorum bei 50 Prozent. Zudem muss 75 Prozent des teilnehmenden Kapitals den Veränderungen zustimmen.
Auch das Erreichen des reduzierten Quorums ist kein Selbstläufer. In der ersten Abstimmung lag das Quorum für die 2023 auslaufende Anleihe bei 25,89 Prozent. Für die Anleihe 2024 betrug es 20,24 Prozent.
Wie wichtig die Abstimmung für Eyemaxx ist, macht auch ein weiterer Punkt deutlich. Eyemaxx wird den Gläubigern entstehende Bankkosten vor allem in Bezug auf die Ausstellung eines erforderlichen Sperrvermerkes in Höhe von bis zu 50 Euro vergüten. Solch ein Vorgehen ist nicht unbedingt üblich.
Neben der Abstimmung der Gläubiger läuft bei Eyemaxx auch noch bis heute eine Kapitalerhöhung. Dabei will man bis zu 1,246 Millionen Aktien an die Altaktionäre ausgeben. Diese können für fünf alte Papiere eine neue Aktie kaufen. Der Bezugspreis je Aktie liegt bei 3,00 Euro.
Noch ist unklar, was passiert, falls die Kapitalerhöhung keinen Erfolg hat oder eine der Abstimmungen fehlschlägt.