Eyemaxx: Neue Bedingungen
In der kommenden Woche gibt es bei Eyemaxx drei Gläubigerversammlungen für die bis 2023, 2024 und 2025 laufenden Anleihen. Ziel war es dabei eigentlich, eine Bedingung der Anleihekonditionen abzuschaffen. Laut dieser Bedingung muss Eyemaxx eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent bis 15 Prozent (2025) ausweisen, sonst haben die Anleihegläubiger unter gewissen Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht. Eyemaxx wollte diesen Passus streichen, da die Möglichkeit besteht, dass zumindest die Schwelle von 20 Prozent mit den kommenden Jahreszahlen gerissen werden kann.
Jetzt hat es Gegenanträge zum Ansinnen von Eyemaxx gegeben. Die Immobiliengesellschaft hat diese aufgenommen und schließt sich ihnen an. Somit soll die Eigenkapitalquote für alle drei Anleihen bei jeweils mindestens 15 Prozent liegen.
Falls die Mindestquote gerissen wird und nicht innerhalb von zwölf Monaten wieder aufgeholt wird, muss Eyemaxx laut dem neuen Vorschlag eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich zahlen.
Sollte die Eigenkapitalquote unter 10 Prozent fallen, muss Eyemaxx einen gemeinsamen Vertreter bestellen.
Analysten hatten heute vermutet, dass Eyemaxx beim anstehenden Geschäftsbericht, der aufgrund von Uneinigkeiten mit dem Wirtschaftsprüfer vermutlich erst im Mai publiziert wird, auf eine Eigenkapitalquote von 17 Prozent bis 19 Prozent kommt.