DEWB: Verzögerung sorgt für Warnung

Die Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft, kurz DEWB, hat vom Bundeswirtschaftsministerium noch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Verkauf der Beteiligung MueTec erhalten. Diese soll an SLSS Europe veräußert werden.
Nur mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die nächste Vollzugsstufe des Verkaufsvertrags erfüllt werden. Es geht dabei um 75,1 Prozent aller Anteile. Erst nach der Erteilung kann die Kaufpreisrate gezahlt werden. Dabei handelt es sich um 9,4 Millionen Euro bzw. 0,56 Euro je DEWB-Aktie.
Diese Summe wird dem Unternehmen aus Jena demnach erst 2021 statt wie erwartet 2020 überwiesen werden. Das hat Auswirkungen auf die Prognose 2020. Der Gewinn dürfte demnach mehr als 2 Millionen Euro unter den bisherigen Schätzungen bleiben.
Allerdings rechnet man bei DEWB damit, dass das Ministerium dem Antrag zustimmen wird. Versagunsgründe sieht man derzeit nicht. Die Bescheinigung dürfte im ersten Quartal 2021 ausgestellt werden. Danach dürfte der vereinbarte Kaufpreis fließen.