DVFA begrüßt Einigung: Bessere Frage- und Antragsrechte für Aktionäre schon ab 2021 - DVFA Kolumne
Die DVFA Kommission Governance & Stewardship begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen, die Aktionärsrechte für virtuelle Hauptversammlungen bereits ab März 2021 zu verstärken, da eine einfache Verlängerung des COVGesMG in 2021 die Fortsetzung der für 2020 geltenden signifikanten Einschränkungen der Aktionärsrechte bedeutet hätte.
So betrifft das pflichtgemäße Ermessen des Vorstands für die Beantwortung der von Aktionären gestellten Fragen jetzt nur noch das „Wie“ nicht mehr aber das „Ob“. Die Frage-Beantwortung steht künftig nicht mehr im Ermessen des Vorstands, d.h., dass aus der Fragemöglichkeit ein Fragerecht wird.
Unverändert und aus Sicht der DVFA Kommission Governance & Stewardship sinnvoll ist es, dass fristgerecht eingereichte Fragen und die Antworten darauf informationsleitend zusammengefasst werden können. Beachtenswert ist auch, dass die für die Aktionäre wichtigen Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung auf der Hauptversammlung zuzulassen sind – so auch der Bericht des Rechtsausschusses des Bundestags (BT-Drucks. 19/25322, S. 10) –, allerdings im Rahmen von zeitlich vertretbaren Obergrenzen. Gesetzlich bestätigt wird, dass Anträge und Wahlvorschläge der Aktionäre so zu behandeln sind, als wären sie vom Aktionär in der virtuellen Hauptversammlung gestellt worden („Fiktionslösung“). Diese deutliche Besserstellung der fiduziarisch bedingten Aktionärsrechte entspricht verschiedenen Stellungnahmen der DVFA Kommission Governance & Stewardship zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses der Interessen von Emittenten und ihren Aktionären.
Wesentliche Elemente der jetzt gefundenen Regelungen entsprechen auch den Vorstellungen eines kürzlich vom Corporate Governance Institute der Frankfurt School of Finance & Management veranstalteten Roundtables mit dem stv. Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags, Professor Hirte, Aufsichtsratsvorsitzenden führender DAX 30-Unternehmen, Investorenvertretern und Wissenschaftlern.
Für die DVFA Kommission Governance & Stewardship
Michael Schmidt, Prof. Christian Strenger, Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann