Drägerwerk wird Genussscheine zurückkaufen
Drägerwerk hat die Kündigung sämtlicher Genusscheine der Serie D (ISIN DE0005550719) beschlossen. Insgesamt sind 566.819 Genussscheine der Serie ausgegeben worden, die man zurückkaufen wird. Der Rückkauf erfolge unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2022, kündigen die Lübecker am Dienstag an.
„Der Rückkaufwert ermittelt sich gem. §12 Abs. 2 und 3 der Genussscheinbedingungen und entspricht dem Zehnfachen des durchschnittlichen Börsenkurses der Vorzugsaktie der letzten drei Kalendermonate vor Bekanntgabe der Kündigung”, so das Unternehmen. Den Gesamtrückkaufwert beziffert die Gesellschaft auf etwa 310 Millionen Euro, die dann im Januar 2023 fließen werde. Finanzieren will man dies aus vorhandener Liquidität sowie - falls benötigt - bestehenden Kreditlinien.