YOC: Verfahren bei der BaFin beigelegt
YOC hat ein Bußgeldverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, kurz BaFin, mit einer einvernehmlichen Einigung beilegen können. „Die sich aus dem Settlement ergebende Zahlung an die BaFin beträgt Euro 45.000”, meldet das Berliner Unternehmen am Dienstag. Am 22. Juli hatte die Gesellschaft über das Verfahren den Kapitalmarkt informiert, die Aktie verlor in den Tagen nach der Ankündigung bis auf 4,20 Euro.
„Hintergrund des Verfahrens war die nicht erfolgte Aufnahme der Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 des Handelsgesetzbuches in die Halbjahresfinanzberichte 2016 und 2017. Die Richtigkeit der Finanzangaben steht und stand nicht in Frage”, so das Unternehmen zum Hintergrund.