Biofrontera: Gericht beruft Aufsichtsrat Plaggemars ab
Biofrontera meldet die gerichtliche Abberufung von Hansjörg Plaggemars aus dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft selbst hatte diesen Schritt beim zuständigen Amtsgericht in Köln im Januar eingereicht. „Der Beschluss wurde am 22.03.2019 erlassen und ist der Gesellschaft am 26.03.2019 zur Kenntnis gelangt”, heißt es nun in einer Mitteilung des Unternehmens aus Leverkusen.
Unternehmensangaben zufolge ist der Abberufungsbeschluss sofort wirksam. Gegen die Entscheidung besteht aber die Möglichkeit der Beschwerde. Würde dieser stattgegeben, wäre Plaggemars wieder Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Das meldet Biofrontera zur Begründung: „Der Aufsichtsrat der Biofrontera AG hatte im Januar 2019 beim Amtsgericht Köln den Antrag gestellt, Herrn Plaggemars abzuberufen. Grund für die Antragstellung war folgendes: Herr Plaggemars hatte in einem beim Landgericht Köln anhängigen Verfahren, in dem die DELPHI Unternehmensberatung AG ("DELPHI") gem. § 142 Abs. 2 AktG die Bestellung eines Sonderprüfers beantragt hat, im November 2018 eine schriftliche Stellungnahme in seiner Eigenschaft als Aufsichtsrat der Biofrontera AG abgegeben. Dieses gerichtliche Verfahren war im Januar 2018 von der DELPHI eingeleitet worden. Die Deutsche Balaton AG hatte 2017 einen inhaltsgleichen Antrag gestellt. DELPHI hält indirekt die Mehrheit der Anteile an der Deutschen Balaton AG. Im Januar 2018 war Herr Plaggemars Vorstandsmitglied der DELPHI und Aufsichtsratsmitglied der Biofrontera AG. Zur Abgabe einer Stellungnahme im November 2018 wäre allein der Aufsichtsrat der Biofrontera AG berechtigt gewesen, nicht aber Herr Plaggemars allein. In seiner Stellungnahme hat Herr Plaggemars nach Überzeugung der restlichen Aufsichtsratsmitglieder zudem Informationen offengelegt, die dem Beratungsgeheimnis des Aufsichtsrats unterfallen und von denen im Wege der Stellungnahme DELPHI Kenntnis erlangt hat.”