Mologen entkommt Zahlungsunfähigkeit - Einigung mit Anleihe-Gläubiger
Das Biotechunternehmen Mologen hat sich mit dem wichtigsten Gläubiger der beiden ausgegebenen Wandelanleihen geeinigt. Verhandelt wurde um einen Verzicht auf Anleihe-Kündigungen und eine Anpassung der Anleihebedingungen beider Wandelanleihen. Für die Berliner war die Lage bedrohlich: Kündigungsmöglichkeiten bei beiden Anleihen, die zur sofortigen Fälligkeit von 6,6 Millionen Euro geführt hätten, hätten Mologen in die Zahlungsunfähigkeit bringen können.
Wichtigstes Verhandlungsergebnis ist eine Senkung der Wandlungspreise bei beiden Anleihen: Beim 2024 fälligen Wertpapier soll der Preis von 7,50 Euro auf 2,74 Euro gesenkt werden. Zugleich soll sich der Zinssatz von 6 Prozent auf 8 Prozent erhöhen. Zudem wurde „für den Fall eines Kontrollwechsels in Bezug auf die Gesellschaft den Anleihegläubigern das Recht eingeräumt werden, die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu 103 Prozent des Nennbetrags zu verlangen”, meldet Mologen. Dieses Recht gelte bereits bei der zweiten Anleihe, die 2025 fällig ist. Hier soll der Wandlungspreis von 7,61 Euro auf 2,46 Euro sinken.
Bei beiden Wandelanleihen muss eine Gläubigerversammlung die Änderungen genehmigen. Können die Änderungen in den ANleihebedingungen nicht bis Mitte des kommenden Jahres umgesetzt werden, bestehen Sonderkündigungsrechte.
Die Mologen Aktie reagiert positiv auf die Neuigkeiten. Aktuelle Indikationen am frühen Montagmorgen notieren bei 3,45/3,60 Euro, nachdem Mologens Aktienkurs am Freitag bei 3,055 Euro (-3,32 Prozent) aus dem Handel ging.