Vonovia: Abfindung für BUWOG-Aktionäre liegt fest
Die Minderheitsaktionäre von BUWOG sollen im Rahmen des Squeeze-Outs einen Betrag von 29,05 Euro je Aktie als Barabfindung von Vonivia erhalten. Diesen Betrag haben Unternehmensangaben zufolge die Vorstände der beiden Immobilienkonzerne festgelegt. Zudem habe man den gesetzlich vorgeschriebenen gemeinsamen Bericht beschlossen.
„Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung unterliegen noch einer Prüfung durch die Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer”, so BUWOG. Eine Hauptversammlung der Aktionäre ist für den 2. Oktober geplant.