Baumot Aktie: Kommt neue Kursphantasie auf?
Nach der Goldgräberstimmung bei der Baumot Aktie und dem Kurshype von 0,75 Euro auf 3,026 Euro in der ersten Julihälfte kam es zu massiven Gewinnmitnahmen. Immerhin scheint sich der Aktienkurs des Herstellers von Systemen zur Abgasreinigung, der sich im Zuge des Dieselskandals als möglicher Profiteur von Nachrüstungen ins Gespräch gebracht hat, stabilisieren zu können. Am Donnerstag und Freitag endeten die jeweiligen Abwärtsbewegungen des Handelstags bei 1,66 Euro bzw. 1,645 Euro, heute werden bisher Baumot Aktienkurse zwischen 1,723 Euro und 1,847 Euro notiert. Gegen 11 Uhr liegt die Baumot Aktie bei 1,789 Euro mit 2,29 Prozent im Plus. Neue Nachrichten von Seiten des Unternehmens sind nicht zu sehen, nachdem der Konzern aus Königswinter jüngst eine Kapitalerhöhung zu 1,50 Euro je Baumot Aktie durchgeführt hat.
Charttechnisch bleibt es bei den zuletzt skizzierten Szenarien. Nach der sich abzeichnenden Stabilisierung hat die Baumot Aktie wieder bullishe Optionen, muss dies aber durch zusätzliche prozyklische Kaufsignale unterstreichen. Diverse charttechnische Hürden erstrecken sich zwischen der Marke oberhalb von 1,90/1,93 Euro, die bisher nicht attackiert wurde, und der Zone zwischen 2,12/2,15 Euro und 2,21 Euro. Nach oben hin sind zudem die Bereiche 2,48/2,55 Euro und 2,61/2,64 Euro unverändert als charttechnische Hürden zu sehen. Vorsicht: Die hohe Volatilität der Baumot Aktie macht weiter Fehlsignale möglich. Das gilt auch auf dem Weg nach unten, wo die Baumot Aktie am Donnerstag und Freitag jeweils knapp unter die Supportzone oberhalb von 1,67 Euro rutschte, ohne dass dies bisher aber größeren Schaden anrichtete. Nachdem der Supportbereich nun auf 1,64/1,67 Euro ausgedehnt wurde, wäre ein stabiler Break hierunter weiter ein Negativsignal für den Titel.
Auswirkungen des Stuttgarter „Diesel-Urteils” noch offen
Der Kursanstieg der Baumot Aktie am Freitag war vor allem auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückzuführen, das einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben hat.
In letzter Konsequenz könnte dies zukünftig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Innenstädten bedeuten - davon könnte Baumot profitieren, so die Spekulation von Anlegern an der Börse, da die Gesellschaft Systeme zur Reinigung von Abgasen bei Dieselfahrzeugen zur Nachrüstung anbietet. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. „Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen”, heißt es von Seiten des Stuttgarter Gerichts am Freitag. Noch sind die rechtlichen Folgen also komplett offen. In anderen Bundesländern laufen ähnliche Klagen.