Alno: Gericht stimmt zu
Bei Alno kann das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung ablaufen. Das Amtsgericht Hechingen hat einem entsprechenden Antrag der Gesellschaft zugestimmt. Damit wird zunächst kein Insolvenzverwalter eingesetzt. Vorläufiger Sachwalter ist Martin Hörmann. Es gibt zudem einen sechsköpfigen Gläubigerausschuss, der auch die Interessen der Anleihegläubiger vertreten soll.
Generalbevollmächtigte und Chief Restructuring Officers werden Andreas Ziegenhagen und Dirk Schoene von der Kanzlei Dentons.