E.On und RWE: Aktien-Hausse dank Gerichtsurteil zur Brennelementesteuer
Am Mittwochvormittag gibt es für die Aktien von E.On und RWE gute Nachrichten aus Karlsruhe: Das dort ansässige Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss das Kernbrennstoffgesetz als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig erklärt. „Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes”, heißt es von den Verfassungsrichtern zur Begründung der Entscheidung - ...hier weiterlesen. Damit ist die umstrittene Brennelementesteuer, die zwischen 2011 und 2016 von den Energiekonzernen gezahlt werden musste, nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Den betroffenen Unternehmen winken nun Erstattungen der Zahlungen im Volumen von rund 6 Milliarden Euro - davon entfallen rund 2,8 Milliarden Euro auf E.On und 1,7 Milliarden Euro auf RWE.
Das sorgt für massive Kursgewinne bei den Aktien von E.On und RWE. E.Ons Aktienkurs klettert im bisherigen XETRA-Handel auf bis zu 8,50 Euro und notiert aktuell bei 8,334 Euro mit 3,54 Prozent im Plus. Mit dem Anstieg kommen weitere charttechnische Signale zustande, hier geht es zu einem aktuellen E.On-Chartcheck. Die RWE Aktie liegt aktuell bei 19,165 Euro mit 3,45 Prozent im Plus, konnte im Tagesverlauf aber in der Spitze schon 19,70 Euro erreichen.