Beate Uhse: Zweite Einladung notwendig
Die Anleihegläubigerversammlung von Beate Uhse war am Morgen nicht beschlussfähig. Es nahmen zu wenige Anleihegläubiger daran teil. Das Quorum lag bei 50 Prozent, anwesend waren 12,52 Prozent. Damit wird eine zweite Anleihegläubigerversammlung notwendig. Diese soll am 6. Juli stattfinden. Dann liegt das Quorum bei 25 Prozent. Vor der Versammlung soll es am 26. Juni ein Sanierungsgutachten geben, das von Ernst + Young erstellt wird.
Die Versammlung ist notwendig, da Beate Uhse einiges an der bis 2019 laufenden Anleihe verändern will. So soll die Laufzeit verlängert werden, gleichzeitig will man die Zinsen reduzieren.