Ekosem-Agrar kann Beschlüsse von Gläubigerversammlungen umsetzen
Bei Ekosem-Agrar steht nun die Umsetzung von jüngsten Beschlüssen der Gläubigerversammlungen an. „Wie das Landgericht Heidelberg bestätigte, sind während der einmonatigen Anfechtungsfrist nach Veröffentlichung der Beschlüsse im Bundesanzeiger keine Anfechtungsklagen erhoben worden“, meldet der Landmaschinenhändler am Montag. Damit sollen nun unter anderem die Verlängerung der Laufzeit zweier Anleihen vollzogen werden.
Die beiden Anleihen wären dann am 23. März 2021 bzw 7. Dezember 2022 zur Rückzahlung fällig. Die Gesellschaft sieht sich allerdings auf dem russischen Markt weiter mit schwierigen Bedingungen konfrontiert.