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DFV Deutsche Familienversicherung AG setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest

07.07.2020, 08:55:15 Uhr - Autor: EQS

DGAP-Ad-hoc: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung DFV Deutsche Familienversicherung AG setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest 07.07.2020 / 08:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER IM DISCTRICT OF COLUMBIA (ZUSAMMEN "VEREINIGTE STAATEN"), KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG. DFV Deutsche Familienversicherung AG setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest Frankfurt am Main, 7. Juli 2020 - Die DFV Deutsche Familienversicherung AG (ISIN DE000A2NBVD5 / WKN A2NBVD) hat die gestern beschlossene Kapitalerhöhung aus dem genehmigtem Kapital 2018 erfolgreich abgeschlossen. 1.326.160 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Neue Aktien") wurden im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege des beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) zu einem Preis von EUR 24,40 je Neuer Aktie ("Platzierungspreis") platziert. Die Neuen Aktien wurden platziert (i) im Europäischen Wirtschaftsraum bei qualifizierten Anlegern, (ii) in den Vereinigten Staaten bei "qualified institutional buyers" ("QIBs") im Sinne von Rule 144A des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act"), die auch "qualified purchasers" im Sinne von Section 2(a)(51) und damit zusammenhängenden Vorschriften des U.S. Investment Company Act von 1940 in der jeweils gültigen Fassung ("Investment Company Act") sind, sowie (iii) in anderen Ländern (mit Ausnahme von Australien, Kanada und Japan) bei bestimmten institutionellen Investoren platziert. Außerhalb der Vereinigten Staaten wurden die Neuen Aktien ausschließlich in "offshore transactions" im Sinne der Regulation S des Securities Act ("Regulation S") an Investoren, die keine "U.S.-Persons" im Sinne der Regulation S sind. In den Vereinigten Staaten wurden die Neuen Aktien ausschließlich im Rahmen von Privatplatzierungstransaktionen angeboten, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind, sowie QIBs, die jeweils einen "U.S. investor representation letter" abgegeben haben. Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft somit EUR 29.175.560,00 betragen und in 14.587.780 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt sein. Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft somit ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 32,35 Mio. zu. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll von der Gesellschaft zur Fortführung der bisherigen Wachstumsstrategie, einschließlich der Gründung neuer Risikoträger und der Ausweitung des Produktportfolios verwendet werden. Die Gesellschaft rechnet damit, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung voraussichtlich am 8. Juli 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen wird. Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich ebenfalls am 8. Juli 2020 prospektfrei erfolgen. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 9. Juli 2020 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft einbezogen. Die Lieferung der Neuen Aktien ist ebenfalls für den 9. Juli 2020 vorgesehen. Nach der Privatplatzierung wird die Gesellschaft einer dreimonatigen Lockup-Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, mit marktüblichen Bedingungen und Ausnahmen unterliegen. Die Platzierung der Neuen Aktien wurde von der MainFirst Bank AG als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet. Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar zur Verbreitung in die Vereinigten Staaten oder innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaats oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an U.S. Persons oder an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den Vereinigten Staaten weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Neuen Aktien sind und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung unter dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht ein öffentliches Angebot der Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Dementsprechend werden die Neuen Aktien von der Gesellschaft, abgesehen von bestimmten begrenzten Ausnahmen nach dem Ermessen der Gesellschaft, außerhalb der Vereinigten Staaten nur in "offshore transactions" im Sinne der Regulation S an Personen, die keine U.S. Persons sind, verkauft. Die Gesellschaft wurde und wird nicht gemäß dem Investment Company Act registriert, und Erwerber von Neuen Aktien haben keinen Anspruch auf die Vorteile des Investment Company Act. Die Gesellschaft hat keine Analyse durchgeführt, um zu bestimmen, ob die Gesellschaft als "passive foreign investment company" (wie im Internal Revenue Code von 1986 definiert) (ein "PFIC") für US-Bundeseinkommensteuerzwecke für das laufende Jahr oder in Zukunft behandelt wird oder nicht. Die Gesellschaft kann als eine PFIC angesehen werden, wenn eine Veranlagung für das laufende Jahr und in der Zukunft vorgenommen werden sollte, und eine solche Charakterisierung könnte für jeden US-Bundeseinkommenssteuerzahler nachteilige Folgen für die US-Bundeseinkommenssteuer haben. Die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien werden in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Es wurden keine Maßnahmen zum Angebot, Erwerb oder Vertrieb der Neuen Aktien in Länder, in denen dies nicht gestattet ist, ergriffen. Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartung und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthaltenen ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die Gesellschaft betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen sowie Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren. Kontakt: Lutz Kiesewetter Leiter Unternehmenskommunikation & Investor Relations Telefon: 069 74 30 46 396 Telefax: 069 74 30 46 46 E-Mail: lutz.kiesewetter@deutsche-familienversicherung.de 07.07.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: 069 74 30 46 396 Fax: 069 74 30 46 46 E-Mail: presse@deutsche-familienversicherung.de Internet: www.deutsche-familienversicherung.de ISIN: DE000A2NBVD5 WKN: A2NBVD Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1087571   Ende der Mitteilung DGAP News-Service 1087571  07.07.2020 CET/CEST

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